"RECHTSGEBIETE"

Ich berate Sie:

1. in allen Fragen des Verfassungs- und Verwaltungsrechts,
also in allen Fragestellungen, die das Verhältnis und den Umgang mit kommunalen oder staatlichen deutschen Behörden betreffen vor den zuständigen Verwaltungs- und Ober- verwaltungsgerichten/ Verwaltungsgerichtshöfen bis hin zum Bundesverwaltungsgericht in Leipzig oder – in europarechtlichen Fragestellungen – vor dem Europäischen Gerichtshof (Luxemburg) bzw. – zu Fragen der Europäischen Menschenrechtskonvention – vor dem Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte in Straßburg, vor allem : Individualbeschwerde nach Art.34 der Konvention.
Prof. Dr. Rommelfanger ist neben dem Kommunal- und Ordnungsrecht (s. den Fall: VGH Hessen v. 19.05.08 – 8 B 557/08 in. NVwZ-RR 2008, 784) sowie Baurecht (s. BVerwG v. 19.02.14 – 4BN 6.14, ausführlich dazu KommJur 2014, 346 f.; Normenkontrollverfahren) spezialisiert auf das öffentliche Dienstrecht sowie die Einlegung von Verfassungsbeschwerden/Grundrechtsklagen, mit denen der/die Einzelne beim Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe bzw. den Landesverfassungsgerichten/Staatsgerichtshöfen unter bestimmten Voraussetzungen gegen letztinstanzliche gerichtliche bzw. exekutive Entscheidungen oder gegen Gesetzesbeschlüsse “vorstellig“ werden kann (vgl. beispielhaft aus einer Reihe von noch anhängigen bzw. abgeschlossenen verfassungsgerichtlichen Verfahren das in einer beamtenrechtlichen Angelegenheit von ihm erstrittene Urteil des Hessischen Staatsgerichtshofes vom 21.01.2009 – P.St.2187 – bzw. sein Sondervotum im Thüringer Verfassungsgerichtshof, Thür. VerfGH v. 25.05.2000, 2/99 und 4/99, s. Anlage besprochen in: Neue Justiz 2000, 536 f. bzw. seine Stellungnahme zur Platzvergabe im sog. NSU-Prozess).

2. in allen Fragen des Medizinrechts,
sowohl gutachterlich wie auch forensisch in allen medizinverfassungs- und gesundheitsverwaltungsrechtlichen Grundfragen einschließlich des ärztlichen Berufsrechts und der Vertragsbeziehungen zwischen Leistungserbringern und gesetzlichen Krankenkassen. Aufgrund der dichten Abfolge von Reformen in den letzten Jahren ist im Gesundheitswesen eine besondere Dynamik festzustellen. 


3. im Parlamentsrecht,
In profunder Kenntnis des beruflich über viele Jahre praktizierten Parlamentsrechts (u.a. als Geschäftsführer einer Parlamentsfraktion und Mitglied einer Parlamentsreformkommission unter Vorsitz von Bundestagspräsident a.D. Kai Uwe v. Hassel) wirkte er in der legislativen Begleitung von Gesetzesvorhaben mit (s. Thüringer Landtagskurier 3/2003, S. 19).