"FACHANWALT"

● Fachanwalt für Verwaltungsrecht

● Fachanwalt für Medizinrecht

● Fortbildungszertifiziert durch die Bundesrechtsanwaltskammer


Am 22. März 2011 hat der Präsident der Rechtsanwaltskammer Frankfurt am Main Herrn Prof. Dr. Rommelfanger wegen besonderer praktischer Erfahrungen und besonderer theoretischer Kenntnisse in den Bereichen des Allgemeinen und des Besonderen Verwaltungsrechts die Bezeichnung "Fachanwalt für Verwaltungsrecht" verliehen.

Am 18. März 2014 hat der Präsident der Rechtsanwaltskammer Frankfurt am Main Herrn Prof. Dr. Rommelfanger wegen besonderer praktischer Erfahrungen und besonderer theoretischer Kenntnisse die Bezeichnung "Fachanwalt für Medizinrecht" verliehen.

Daneben erhebt Prof. Dr. Rommelfanger den Anspruch, fortlaufend wissenschaftlich zu publizieren bzw. zu lehren sowie rechtspolitisch zur Fortentwicklung des Rechts beizutragen (Leitung eines entsprechenden Arbeitskreis für Juristen in Hessen). Er ist bestellter Prüfer des Justizprüfungsamtes Hessen für das Zweite Juristische Staatsexamen und besitzt das Fortbildungszertifikat der Bundesrechtsanwaltskammer:
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